Organisation

Schulverein

Träger der Schule ist ein gemeinnütziger Verein, dem Eltern und Lehrer unserer Schulgemeinschaft angehören.
Bei Eintritt eines Kindes in die Schule werden Eltern gleichzeitig Mitglieder im Schulverein. Sie finden sich einmal jährlich zu einer Mitgliederversammlung zusammen. In dieser wird der Finanzhaushalt der Schule dargestellt. Weitere Punkte sind Berichte über die Arbeit des Vorstandes und des Lehrerkollegiums.
Die Elternvertreter des Vorstandes sowie der Rechnungsprüfer werden an dieser Stelle gewählt. Über aktuelle interne (z.B. Ausbau der Schule, Schulgelderhöhung) und externe Fragen (Waldorfschulbewegung, Lehrerbildung) wird informiert, diskutiert und abgestimmt. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist für die ganze Schule verbindlich.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet dessen Vermögen. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Aufgaben wirtschaftlicher Art und der Verwaltung sind an eine(n) Geschäftsführer/in übertragen.

 

Satzung Schulverein im PDF Format hier downloaden

Satzung_SV.pdf


Freundeskreis

Der Freundeskreis, als Eigentümer der Gebäude, hat die Aufgabe, die durch Rudolf Steiner begründete Waldorfpädagogik einschließlich der durch die Anthroposophie angeregten Initiativen zu fördern. Zu diesem Zweck will der Verein insbesondere folgende Tätigkeiten entfalten: Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, ideelle und materielle Unterstützung von Waldorfschulen, Waldorfkindergärten, heilpädagogischen und ähnlichen Einrichtungen.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung sowie die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58 Ziff. 1 Abgabenordnung für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben des Bundes der Freien Waldorfschulen e.V. oder anderer gemeinnütziger anthroposophisch arbeitender Einrichtungen. Der Verein erhält die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben durch Mitgliedsbeiträge, durch Erträge, durch Spenden und durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln.

 

Satzung Freundeskreis im PDF Format hier downloaden
Satzung_FK.pdf